Durchfahrtsverbot: Schindler-Areal Ebikon

Durchfahrtsverbot: Schindler-Areal Ebikon

Per sofort (1.11.2018) gilt ein Durchfahrtsverbot für Dritte für das Schindler-Areal. Grund sind Unfälle und kritische Situationen in Zusammenhang mit Durch-fahrtsverkehr, Velos, E-Bikes und Fussgängern.

Das Areal wird videoüberwacht und es werden regelmässige Kontrollen durchgeführt, bei Verstoss ist mit ​einer Strafanzeige zu rechnen.

QuartierbewohnerInnen sind angewiesen, den Abschnitt Industriestrasse (entlang der Bahnlinie) - zwischen Bahnhof Buchrain und der Kaffeerösterei Rast - zu umfahren. Für Velofahrer bietet sich der Umweg über Buchrain (via Unterführung Bahnhof Buchrain / Bahnhof Ebikon) an.

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