Wohnüberbauung Obfildern

Zwischen der Hartenfels- und der Oberdierikonerstrasse ist ein grosses Areal noch unbebaut. Grundstückeigentümer sind der Kanton Luzern (97%) und die Gemeinde Ebikon (3% der Fläche). Ursprünglich war die Errichtung einer kantonalen "öffentlich-rechtlichen Anstalt" auf diesem Land geplant. Zu einem späteren Zeitpunkt entschied man sich das Land für den Wohnungsbau zu nutzen.

Info auf der Website der Gemeinde.

Die Chronologie des Projekts seit 2008 finden Sie unten aufgeführt.

Die einzelnen Projektschritte (Chronologie) der Ueberbauung Obfildern

November 2017
Der Gemeinderat informiert den Quartierverein beim jährlichen Informationsaustausch, dass Das Projekt zurzeit immer noch in Abklärung beim Kanton Luzern ist. Vor 2019 wird es nicht zu einer Abstimmung über den Bebauungsplan kommen. Mit dem Baubeginn ist kaum vor 2021/2022 zu rechnen.

 

November 2016
Der Gemeinderat informiert anlässlich der Orientierungsversammlung vom 9.11.2016, dass der Bebauungsplan noch in Bearbeitung sei und die Abstimmung darüber Ende 2017 oder anfangs 2018 sein werde.

 

November 2015
Der Gemeinderat informiert den Quartierverein beim jährlichen Informationsaustausch, dass die Abstimmung über die Umzonung Obfildern  voraussichtlich am 5. Juni 2016 stattfindet.

 

Juli 2015
Ebikon startet Mitwirkung beim Bebauungsplan Obfildern.

Auf den rund 35‘000 Quadratmetern Fläche im Gebiet Obfildern sollen in Ebikon 220 neue Wohnungen entstehen. Der Gemeinderat hat dazu den Bebauungsplan in Auftrag gegeben, welcher sich beim Kanton Luzern in der Vorprüfung befindet. Auch die Bevölkerung ist eingeladen mitzuwirken. Details zum Projekt finden Sie im „Studienauftrag“:  Klicken Sie hier (pdf-Dokument)

 

Juni 2015
Die Überbauung Obfildern soll einen hohen Standard in Bezug auf die Nachhaltigkeit erreichen gem. Antwort des Regierungsrats auf das Postulat Kottmann. Für die Antwort des Regierungsrates klicken Sie hier.

 

März 2015
Der Kantonsrat J. Meyer stellte dem Regierungsrat die Frage nach dem aktuellen Planungsstand, Zeitplan des Projekts sowie dem gemeinnützigem Wohnungsbau. Der Regierungsrat antwortete wie folgt: Die Dienststelle „Immobilien“ hat einen Planungsbericht und ein Reglement „Bebauungsplan Obfildern“ erarbeitet. Im März 2015 erhält der Gemeinderat Ebikon diese zur Bearbeitung.

Frühestens Ende 2015 werden die Ebikoner Stimmberechtigten über den Bebauungsplan abstimmen.

Weiter betonte der Regierungsrat, dass er am Konzept für einen gemeinnützigen Wohnungsbau beim Projekt Obfildern festhalte. Der Kanton will einen Teil des Grundstücks einer Wohnbaugenossenschaft im Baurecht abtreten. Die Genossenschaft wird mittels Baurechtsvertrag verpflichtet, Wohnungen im Sinne des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu erstellen und zu bewirtschaften.

Rontaler-Bericht 5.3.2015 (pdf-Dokument)

 

Dezember 2014
Der Kanton Luzern wollte sich ursprünglich beim Projekt „Wohnüberbauung Obfildern“ engagieren. Geplant waren 210 Wohnungen, davon 120 in Form von gemeinnützigem (sozialem) Wohnungsbau. Nachdem sich das Kantonsparlament gegen die Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbau entschieden hat, war offen was mit dem Grundstück geschehen soll. Der Gemeinderat von Ebikon setzt sich aber weiter für das Projekt ein.

NLZ-Bericht 10.12.2014 (pdf-Dokument)

 

November 2013
Der Kanton Luzern hat für die Areal-Bebauung einen Studienauftrag an drei Planungsbüros erteilt. Am 20.11.2013 wurde das Siegerprojekt vorgestellt. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Es entstehen 200 Wohnungen (50% davon gemeinnütziger Wohnungsbau)
  • Die Ueberbauung passt sich sehr gut dem Gelände und der Umgebung an
  • Der Aebrütibach wird freigelegt und fliesst offen durch die Siedlung
  • Zwei öffentliche Wege verbinden für Füssgänger weiterhin die Hartenfels- mit der Oberdierikonerstrasse

Vor einer Ueberbauung muss das Ebikoner Stimmvolk über die Umzonung der Parzelle entscheiden. Dies wird im Jahr 2015 sein.

 

2008
Das Gesuch um Genehmigung des Gestaltungsplans Obfildern ist aufgrund einer Einsprache der Nachbarschaft 2008 verworfen worden. Damit die Überbauung des Areals mit einem neuen Konzept sichergestellt werden kann, wurde anstelle der Weiterführung des Gestaltungsplanes ein Studienauftrag in Auftrag gegeben.